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Selbstverpflichtung

25. Juni 2012

Unsere Praxis erkennt die Bedeutung, die Vorteilsnahmen von Seiten pharmazeutischer und anderer im Medizinbetrieb gewerblich tätiger Unternehmen auf unser Verordnungsverhalten haben kann. Wir erklären deshalb, dass keiner unserer Ärzte oder Mitarbeiter Geschenke, Reisen oder sonstige geldwerte Vorteile von pharmazeutischen Firmen (Medikamentenherstellern, Vertrieben oder Großhändlern) oder von Herstellern von Medizinprodukten entgegennimmt.

Wir wollen unsere Unabhängigkeit in der Entscheidung über die für unsere Patienten notwendige Behandlung erhalten!

In der aktuellen Pressemitteilung “BGH stärkt Freiberuflichkeit – Nagelprobe für die ärztliche Selbstverwaltung” des NAV-Virchow-Bunds, in dessen Landesgruppe Bayern ich Stellvertretende Vorsitzende bin, heißt es zum Thema:

Geldgeschenke für Verordnungsverhalten, Korruption und Fangprämien sind mit dem Arztberuf unvereinbar. Die hierfür erforderlichen rechtlichen Grundlagen sind im Berufsrecht und im Sozialrecht verankert. Jetzt hat es die ärztliche Selbstverwaltung maßgeblich in der Hand, dass die schwarzen Schafe benannt und anschließend wirkungsvoll bestraft werden. Dies wird zur Nagelprobe für die Ärztekammern und die Kassenärztlichen Vereinigungen. Ein glaubhafter Selbstreinigungsprozess ist gelebte Selbstverwaltung.

Zur Pressemitteilung des NAV-Virchow-Bunds in voller Länge

Ihre
Dr. Felizitas Leitner mit Team