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Vorsicht bei Befragungen der Krankenkassen

28. Oktober 2009

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

in letzter Zeit versuchen Krankenversicherungen zunehmend, die Behandlung ihrer Mitglieder selbst zu übernehmen und zu steuern. Beispielsweise hat die DAK eine groß angelegte Aktion gestartet, bei der 25.000 chronisch kranke Patienten regelmäßig von Krankenschwestern oder medizinischen Fachangestellten angerufen und zu ihrem Gesundheitszustand befragt werden sollen. Zu derartigen Auskünften sind Sie keinesfalls verpflichtet, und aus Ihrer Ablehnung, Auskünfte zu geben, kann Ihnen auch keinerlei Nachteil entstehen.

Manche dieser Telefongespräche mögen zunächst nach Interesse an Ihrer Gesundheit und einem Hilfsangebot klingen. Bedenken Sie aber bitte, dass alle von Ihnen mitgeteilten Informationen über Ihre Privatsphäre bei der Krankenversicherung verbleiben. Wenn es Ihnen beispielsweise nicht gelingt abzunehmen, wenn Sie nicht so oft Sport treiben, wie es Ihnen vielleicht gut täte: wenn Sie das Mitarbeitern Ihrer Krankenkasse mitteilen, sind diese Informationen in der Elektronischen Datenverarbeitung Ihrer Krankenkasse gespeichert. Niemand kann Ihnen garantieren, dass derartige Informationen nicht eines Tages gegen Sie verwendet werden, beispielsweise, indem Ihnen Leistungen verweigert werden mit dem Hinweis, selbst zu wenig zu Ihrem Wohlbefinden beizutragen.

Im Gegensatz dazu fallen alle Informationen, die Sie an Ihre Ärztin oder deren Mitarbeiterinnen weitergeben, unter die ärztliche Schweigepflicht. Was und wieviel Sie essen und trinken, ob Sie Sport treiben oder nicht, wieviel Alkohol Sie trinken oder ob Sie rauchen, ob Sie die empfohlenen Medikamente auch einnehmen: das alles bleibt allein das „Geheimnis“ Ihrer Ärztin.

Daher empfehle ich Ihnen dringend, sich genau zu überlegen, wem Sie welche Informationen bezüglich Ihrer Gesundheit und Ihres Lebenswandels weitergeben. Auch, wenn die Dame oder der Herr am Telefon noch so freundlich klingen mag, und sich harmlos „Case Manager“ nennt. (Die Fürsorge dieser Kassenmitarbeiter gilt insbesondere dem materiellen Wohlergehen ihres Arbeitgebers.)

Das meint
Ihre
Dr. Felizitas Leitner