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Coronavirus: bei begründetem Verdacht bitte vorab anrufen

6. Februar 2020

Für das Coronavirus gilt, lediglich in diesen Fällen sind Sie als gefährdet einzustufen:

1. Sie waren selbst in den vorangegangenen 14 Tagen in China.
2. Sie hatten in den vorangegangenen 14 Tagen Kontakt mit einer Person, bei der das Coronavirus nachgewiesen worden ist.

Nur wenn mindestens eine dieser beiden Möglichkeiten zutrifft und Sie typische Erkältungssymptome wie Husten und Fieber aufweisen, sollten Sie sich auf das Coronavirus hin untersuchen lassen.

Bitte klären Sie dann das Vorgehen unbedingt vorher telefonisch mit uns ab, um in der Praxis niemanden zu gefährden.

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